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Schubprüfung mittels Schubrahmen vom DNV GL zugelassen
Die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Windenergieanlagen ist von höchster Priorität. Um diese sicherzustellen, hat der DNVGL Richtlinien für die Zulassung von Windenergieanlagen erarbeitet und veröffentlicht, die internationale Bedeutung haben. Als Klassifikationsgesellschaft in den Bereichen technische Beratung, Ingenieursdienstleistungen, Zertifizierungen und Risikomanagement ist der DNVGL weltweit anerkannt.
Im Dezember 2015 wurde der neu überarbeitete DNVGL Standard „Rotor Blades for Wind Turbines“ (DNVGL-ST-0376) veröffentlicht, in dem das Schubprüfverfahren mittels Schubrahmen nach DIN SPEC 4885 nun als Prüfverfahren zugelassen ist. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für das Schubprüfverfahren mittels Schubrahmen und bedeutet einen Fortschritt in der Materialprüfung an Rotorblättern von Windkraftanlagen. Denn beispielsweise sind mit dem Verfahren nach DIN SPEC 4885 signifikant höhere Materialkennwerte erzielbar, da die maximalen Schubgleitungen verfahrensbedingt nicht auf < 5 % beschränkt sind. Dies kann von enormer Bedeutung sein bei Materialien, die bereits zugelassen sind und definierte minimale Kennwerte weiterhin zuverlässig erreichen müssen.
Das innovative Schubprüfverfahren mittels Schubrahmen setzt sich zunehmend als Referenzverfahren durch, da es einige bedeutende Vorteile gegenüber bestehenden Verfahren (beispielsweise DIN EN ISO 14129 oder ASTM D7078) bietet. Nun ist das Verfahren auch für die Anwendung im Bereich Windenergie nicht nur technisch sehr gut geeignet sondern auch mit der Veröffentlichung im neuen Standard für die Auslegung von Rotorblättern durch den DNVGL offiziell zugelassen.
Das Prüfverfahren ist als DIN SPEC 4885:2014 standardisiert und kostenlos beim Beuth-Verlag erhältlich.